Kinderförderung in Entwicklungsländern
Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für eine Verbesserung der Situation von Kindern in Entwicklungsländern ein. Das Aufwachsen unter schwierigen Lebensumständen wie Armut, Krieg, Flucht, Hunger, Menschenhandel, Zwangsarbeit, schlechten Bildungschancen und unzureichender Gesundheitsversorgungen schade nicht nur der individuellen Entwicklung, sondern auch der Entwicklung ganzer Gesellschaften, heißt es in einem Antrag (18/6329), der am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit angenommen wurde. Derartige Bedingungen seien ein „in einigen Staaten massenhaft auftretendes und langfristig wirksames Entwicklungshemmnis“.
Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD sehen die Bundesregierung in der Pflicht, von den Partnerländern „mehr Eigenverantwortung bei der Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit, also dem Auf- beziehungsweise Ausbau von Gesundheitssystemen“ ebenso einzufordern wie bei beim Auf- und Ausbau von Bildungssystemen. Die Bundesregierung solle zudem bei ihrem Beitrag zur Umsetzung der 2030-Agenda Schwerpunkte auf die „ganzheitliche Gesundheitsförderung für Kinder“ und die „ganzheitliche und inklusive Bildungsförderung für Kinder“ legen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf den Schutz von Kindern vor Gewalt, die gezielte Förderung von jungen Frauen und Mädchen, Programme zur außerschulischen Hygiene-, Ernährungs- und Gesundheitsbildung sowie zur Schulernährung für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Grundsätzlich sei zudem bei den Rahmenbedingungen die „Bildungsfürsorge durch existenzsichernde Arbeit zu unterstützen, die Familien in die wirtschaftliche Lage versetzt, ihren Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen“.
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion betonte im Ausschuss, dass es insbesondere auf die frühkindliche Bildung ankomme: „Wir müssen ganz unten anfangen“. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion argumentierte, dass in vielen Ländern insbesondere Mädchen keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung hätten und dies eine Ursache für gesellschaftliche Fehlentwicklungen sei.
Die Oppositionsfraktionen lehnten den Antrag ab: Er enthalte zwar eine „tolle statistische Zusammenfassung der Probleme“, stehe aber im Kontrast zur Politik der Bundesregierung und obendrein noch unter Finanzierungsvorbehalt, sagte ein Vertreter der Grünen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Initiative der EU-Kommission zur Neuregelung des Vergaberechts, nach dem Kinderarbeit künftig ein definitives Ausschlusskriterium sein solle. Die Bundesregierung verwässere in einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung in nationales Recht dieses Kriterium: „Wie glaubwürdig ist das?“, fragte der Abgeordnete.
Ein Vertreter der Linken wies darauf hin, dass die deutschen Mittel für Bildung Entwicklungsländern in den vergangenen Jahren nicht etwa aufgestockt, sondern reduziert worden seien. Es sei zwar richtig, insbesondere das Recht von Mädchen und jungen Frauen auf Bildung zu betonen - aber diese Forderung stehe im scharfen Kontrast zur außen- und sicherheitspolitischen Kooperation der Bundesregierung mit Ländern wie Saudi-Arabien, die solche Rechte mit den Füßen treten würden.
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