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04.11.2015 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 574/2015

Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes

Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will den vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes von 1955 zügig durch die parlamentarischen Beratungen bringen. Der Entwurf werde voraussichtlich am 18. Dezember in der letzten Sitzung des Bundesrates vor dem Jahreswechsel beraten werden und könne dann Mitte Januar nächsten Jahres im Bundestag debattiert werden. Grütters informierte den Kulturausschuss am Mittwoch über die grundlegenden Inhalt der Gesetzesnovelle.

Mit der Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes soll nach den Worten Grütters zum einen die Einfuhr von geraubten Kulturgütern aus dem Ausland - zum Beispiel aus Krisenregionen wie Syrien oder dem Irak - erschwert und die Rückgabemöglichkeiten unrechtmäßig eingeführter Kulturgüter verbessert werden. So soll für die Einfuhr von ausländischen Kulturgütern eine Ausfuhrbescheinigung des Herkunftslandes nötig werden. Ebenso soll prinzipiell auch bei der Ausfuhr von wertvollen Kulturgütern aus Deutschland in den EU-Binnenmarkt eine Genehmigung nötig sein. In fast allen EU-Mitgliedstaaten sei dies bereits üblich, Deutschland habe an dieser Stelle „Nachholbedarf“, sagte Grütters. Der Gesetzentwurf sehe aber großzügige Regelungen für den deutschen Kunsthandel vor.

Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Ausfuhr von national bedeutsamen Kulturgütern aus Deutschland unterbunden werden. Grütters verteidigte den Gesetzentwurf vor dem Ausschuss gegen die in den letzten Monaten laut gewordene Kritik des Kunsthandels und von Künstlern. Letztlich ginge es nur um eine Neufassung von Regeln, die bereits seit 60 Jahren weitestgehend konfliktfrei praktiziert worden seien. Über die Frage, welche Kulturgüter als national wertvoll gelten, würden auch weiterhin Sachverständige entscheiden. Der Kunsthandel oder private Sammler seien davon nur in ganz wenigen Ausnahmefällen betroffen.

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