Anpassungen beim Russland-Embargo
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung nimmt aufgrund von EU-Vorgaben Anpassungen der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Russland vor und führt neue Informationspflichten ein. Es seien nur zwei bis vier Anwendungsfälle pro Jahr zu erwarten, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten Fünften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/6522). Zu den Alternativen schreibt die Bundesregierung: „Die Umsetzung der EU-Vorgaben lässt keinen Raum für Alternativen.“
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