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11.11.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 587/2015

Humanitäre Katastrophen im Mittelmeer

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung der Fraktion Die Linke, dass die EU die oft tödlichen Fluchten über das Mittelmeer durch Abschreckung und Abwehr von Flüchtlingen unterbinden wolle. „Mit Blick auf den umfassenden europäischen Gesamtansatz verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern vier Ziele“, heißt es in einer Antwort (18/6544) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (18/6031). Dazu zählten die Seenotrettung, die Schleuserbekämpfung, die verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern sowie „mehr innereuropäische Solidarität und Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in der EU“.

Die Bundesregierung hält in diesem Zusammenhang zur Abwendung der humanitären Katastrophe im Mittelmeerraum die Operation EUNAVFOR MED für notwendig. „Ein Abwenden humanitärer Katastrophen wird jenseits der Umstände in Libyen aber nur durch eine Verbesserung der sozioökonomischen Lebensumstände insbesondere in den Krisenländern Subsahara-Afrikas zu erzielen sein.“

Mit der Ausweitung dieser Mission können nunmehr bis zu 950 Bundeswehrsoldaten nicht nur im Rahmen der Seeraumüberwachung und -aufklärung die „Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken unterstützen“, sondern auch „auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden“, heißt es im Antrag der Bundesregierung (18/6013; 18/6189), dem der Bundestag Anfang Oktober zugestimmt hatte. Zudem gelte für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort.

Das Operationsgebiet von EUNAVFOR MED für Phase 2 erstrecke sich über die Meeresgebiete südlich Siziliens vor der Küste Libyens und Tunesiens innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu komme der Luftraum über diesen Gebieten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. „Davon ausgenommen sind Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 25 nautischen Meilen und die Territorialgewässer sowie das Festland Libyens.“ Gemäß dem Beschluss des Rates der Europäischen Union könne das Operationsgebiet für darüber hinaus gehende Phasen erst im Einklang mit noch zu schaffenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder mit Zustimmung eines Küstenstaates die Hoheitsgewässer und inneren Gewässern dieses Staates umfassen.

Die Gründe dafür, warum Menschen ihre Heimat Richtung Europa verlassen, seien vielschichtig und komplex. „Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin verweisen darauf, dass die derzeitige Situation vor dem Hintergrund der Lage in anderen Teilen der Welt betrachtet werden müsse, die durch gewaltsame Konflikte und Destabilisierung gekennzeichnet sei“, schreibt die Bundesregierung. Es handele sich um eine Krise von beispiellosem Ausmaß, die hauptsächlich auf die Konflikte und Verfolgungen in der weiteren Nachbarschaft Europas zurückzuführen sei. Die gewaltsamen Konflikte in Syrien und Irak wie auch die Instabilität und Armut in Teilen Afrikas hätten Millionen von Frauen, Männern und Kindern zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen.

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