Anhörung zu Bausparkassen beschlossen
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird am Montag, den 23. November, eine öffentliche Anhörung zu den deutschen Bausparkassen durchführen. Dies beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418). Mit der Gesetzesänderung sollen die durch das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau vor neuen Herausforderungen stehenden Bausparkassen gestärkt werden, in dem sie auch das Pfandbriefgeschäft betreiben dürfen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren.
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