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13.11.2015 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 600/2015

Gleichgeschlechtliche Ehe

Berlin: (hib/PST) Personen gleichen Geschlechts sollen das Recht auf Eheschließung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/6665) vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet hat. Die bisherige Verwehrung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts stelle „eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“ dar, schreibt der Bundesrat. Zudem seien Paare in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll es dem Gesetzentwurf zufolge künftig heißen: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare soll nach dem Willen des Bundesrates die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich sein. Die schon eingetragen Lebenspartnerschaften sollen hingegen bestehen bleiben, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.

In ihrer dem Bundestagspräsidenten zugesandten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht inhaltlich auf den Gesetzentwurf des Bundesrates ein. Sie verweist lediglich auf die bisher vorgenommenen Schritte zur Angleichung des Rechts für Eingetragene Partnerschaften auf das Recht von Eheleuten und bekennt sich zum Ziel, „bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden“. Die Stellungnahme schließt mit der Feststellung, die Bundesregierung werde „die weitere rechtspolitische Diskussion aufmerksam verfolgen“.

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