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17.11.2015 Inneres — Antwort — hib 604/2015

Meldestelle für Internetinhalte bei Europol

Berlin: (hib/STO) Um die „Meldestelle für Internetinhalte bei Europol“ (EU IRU) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6591) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6442). Wie die Regierung darin ausführt, fällt die Ansiedlung der EU IRU in die Organisationshoheit von Europol. Gegen eine Ansiedlung im Bereich „Cyberkriminalität“ spreche, dass der Aufgabenbereich der EU IRU sich auf andere Internetinhalte beziehe.

Wie die Fraktion in der Kleinen Anfrage ausführt, verfolgt die Meldestelle in ihrer Pilotphase zwei Ziele: Zum einen könnten die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führe Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So könnten Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass aus ihrer Sicht die Mitgliedstaaten über eine nationale Kontaktstelle der EU IRU Internetinhalt melden könnten. Im Rahmen ihrer Aufgabenstellung könne auch die EU IRU solche Internetinhalte identifizieren. „Ist ein Bezug zu weiteren Mitgliedstaaten ersichtlich, sollte die EU IRU deren Kontaktstellen informieren und innerhalb einer Frist um Rückmeldung bitten, ob die Meldung an den betroffenen Internetdiensteanbieter erfolgen kann oder ob dem widersprochen wird“, heißt es in der Antwort weiter. Erfolge kein Widerspruch, sende die EU IRU eine entsprechende Meldung an den betreffenden Internetdiensteanbieter.

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