Bundesrat will Tierschutzgesetz ändern
Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf - 18.11.2015 (hib 605/2015)
Berlin: (hib/EIS) Das Töten von männlichen Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen soll nach dem Willen des Bundesrates verboten werden. In Deutschland seien im Jahr 2014 knapp 45 Millionen weibliche Hühnerküken aus Legerassen erzeugt worden. Bei Annahme eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses müssten ebenso viele Hahnenküken geschlüpft sein, die in den Brütereien üblicherweise aussortiert und getötet würden. Die bislang von den Behörden „geduldete Tötungspraxis ist mit der Grundkonzeption des Tierschutzgesetzes als eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes im Sinne einer Mitverantwortung des Menschen für das seiner Obhut anheim gegebene Lebewesen nicht vereinbar“, heißt es zur Begründung in einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (18/6663).
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