Erfassung rechtsextremer Straftaten
Berlin: (hib/STO) Um „mögliche Diskrepanzen bei der Erfassung rechtsextremer Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6477). Wie die Regierung darin ausführt, erfolgt die polizeiliche Meldung und Erfassung politisch motivierter Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) „in einem geregelten Verfahren, auf das sich Bund und Länder im Rahmen der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder verständigt haben“. Um einen bundesweiten Lageüberblick und eine verlässlichere Datenbasis über Angriffe auf Asylunterkünfte zu erhalten sei zum 1. Januar 2014 im Themenfeldkatalog zum KPMD-PMK das Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im Oberbegriff „Ausländer-/Asylthematik“ eingeführt worden. Zur Erklärung von etwaigen Differenzen bei der Erfassung entsprechender politisch motivierter Straftaten gegenüber den Auflistungen nicht-behördlicher Einrichtungen sei insbesondere die Erfassungssystematik und Abgrenzung in diesem Unterthema von zentraler Bedeutung.
„Die Bundesregierung nimmt entsprechende Berichte nicht-behördlicher Einrichtungen mit der gebotenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis“, heißt es in der Antwort weiter. Es könne jedoch in diesen Berichten durchaus zu von der polizeilichen Bewertung abweichenden Schlussfolgerungen kommen, „da die Bewertung nicht-öffentlicher Stellen nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt, aus denen sich die hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden ableiten“.
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