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19.11.2015 Inneres — Antwort — hib 609/2015

Entwicklung jüdischer Einwanderung

Berlin: (hib/STO) In den Jahren 2010 bis 2014 sind von jüdischen Einwanderungswilligen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Kenntnis der Bundesregierung 2.496 Einreiseanträge gestellt worden. Sie betrafen 3.321 Personen, von denen 825 Begleitpersonen waren, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/6696) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6485) hervorgeht. Danach gab es im genannten Zeitraum bei 1.971 der Anträge beziehungsweise 2.951 der Personen Aufnahmezusagen.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, nimmt Deutschland seit dem Jahr 1991 Juden aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion auf. Bis zum Jahr 2005 habe die Entscheidung über eine Aufnahmezusage in der Verantwortung der Länder gelegen. Bund und Länder hätten sich im Jahr 2005 in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden auf eine Neuregelung der Aufnahmebedingungen verständigt, die die Integrationserfordernisse der Kommunen und jüdischen Gemeinden stärker berücksichtige und 2007 in Kraft getreten sei.

Zentrale Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufnahmezusage seien seitdem „neben dem Nachweis der jüdischen Nationalität oder Abstammung anhand von vor dem Jahr 1990 ausgestellten Personenstandsurkunden“ die absehbar eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und die durch die Zentralwohlfahrtstelle der Juden bestätigte Möglichkeit der Aufnahme in eine jüdische Gemeinde, schreibt die Regierung weiter. Das Verfahren zur Erteilung einer Aufnahmezusage werde von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt.

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