Umgang mit Staateninsolvenzen
Berlin: (hib/AHE) Die UN-Resolution zu einem Staateninsolvenzregime steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6704). Die Generalversammlung der Vereinten Nationen habe im September mit 136 zu sechs Stimmen bei 41 Enthaltungen neun Prinzipien für den Umgang mit Staatsschuldenkrisen beschlossen und damit den ein Jahr zuvor von der Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer in den Vereinten Nationen (G77 und China) initiierten Prozess zur Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens vorläufig abgeschlossen, schreiben die Abgeordneten. Deutschland habe neben Großbritannien als einziges Mitglied der Europäischen Union mit Nein votiert, während die übrigen EU-Mitglieder sowie unter anderem Australien, Norwegen, die Schweiz und Mexiko sich enthalten hätten. „Weitere Nein-Stimmen stammten nur von den USA, Kanada, Israel und Japan.“
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Argumente die Bundesregierung dazu bewogen haben, „mit Nein zu stimmen und sich damit nach Auffassung der Fragesteller international und im Rahmen der EU zu isolieren“. Außerdem soll die Regierung mitteilen, ob es zwischen den EU-Mitgliedstaaten Absprachen für das Abstimmungsverhalten gegeben habe.
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