Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
Berlin: (hib/STO) Die „Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs“ (EuGH) sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke (18/6756). Wie die Fraktion darin ausführt, hat der EuGH mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt. Während die darin geregelte Selbstzertifizierung US-amerikanischer Unternehmen bisher als Grundlage für Datenübermittlungen in die USA herangezogen worden sei, sei dies mit Verkündung des Urteils nicht mehr zulässig.
Das Urteil habe zur Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens nicht mehr möglich seien, heißt es in der Vorlage weiter. Für Unternehmen, die solche Daten bislang auf dieser Grundlage in die USA übermittelt haben, bestehe daher akuter Handlungsbedarf, „wenn sie sich nicht des permanenten Verstoßes gegen die Rechtsgrundsätze des Urteils schuldig machen wollen“. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, welche Auswirkungen die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH konkret für die betroffenen Unternehmen hat.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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