Entwicklung der Inklusionsangebote
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant nicht, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfBM) zu Integrationsunternehmen umzugestalten. Das betont sie in ihrer Antwort (18/6533) auf eine Große Anfrage (18/3460-neu) der Fraktion Die Linke. „Die WfBM haben auch in Zukunft ihren Platz als Einrichtungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben und zur Teilhabe am Arbeitsleben für diejenigen Behinderten, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können“, schreibt die Regierung. Integrationsunternehmen seien dagegen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, in denen erwerbsfähige behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam arbeiten. Beide Beschäftigungsformen seien auch in Zukunft nötig, um den Bedürfnissen Behinderter gerecht zu werden, heißt es in der Antwort weiter. Darin bekräftigt die Bundesregierung auch, dass sie das Entgeltsystem in den WfBM für „angemessen“ hält und deshalb auch nicht erwägt, den gesetzlichen Mindestlohn dort einzuführen. Werkstattbeschäftigte seien in aller Regel keine Arbeitnehmer, sondern stünden in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Dieses Abgrenzungskriterium sei wichtig, denn für ein Beschäftigung in einer Werkstatt seien insbesondere Gesichtspunkte der Rehabilitation prägend, schreibt die Bundesregierung.
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