+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

30.11.2015 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 626/2015

Kosten für Flüchtlinge bezahlbar

Berlin: (hib/HLE) Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sieht keine nennenswerten finanziellen Schwierigkeiten für den Staat durch die Flüchtlingsmigration. „Angesichts der guten Lage der öffentlichen Haushalte sind diese Kosten tragbar“, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6740) vorgelegten Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Flüchtlingsmigration werde zu direkten jährlichen Bruttoausgaben für die öffentliche Haushalte von 5,9 bis 8,3 Milliarden Euro führen. Längere Asylverfahren und eine schlechtere Arbeitsmarktintegration könnten die Kosten aber merklich erhöhen.

Im günstigsten Fall werde durch die Flüchtlingsmigration ein positiver Effekt auf den Arbeitsmarkt von bis zu 500.000 Personen bis zum Jahr 2020 entstehen, prognostiziert der Sachverständigenrat. Es gebe einen erheblichen Qualifizierungsbedarf. Die Hürden für die Beschäftigung dürften nicht zu hoch ausfallen, und angesichts des steigenden Arbeitsangebots im Niedriglohnbereich sollte der Mindestlohn keineswegs erhöht werden, verlangt der Sachverständigenrat, der die Zahl der arbeitslosen anerkannten Flüchtlinge bis 2020 auf 300.000 bis 350.000 schätzt. Für den Wohnungsmarkt werden private Investitionsanreize gefordert, da die Nachfrage nach privatem Wohnraum durch die Zuwanderung steigen werde.

Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat einen Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr von 1,7 Prozent und für 2016 von 1,6 Prozent. Sorgen bereitet den Sachverständigen das niedrige Produktivitätswachstum. Die Bewältigung der erhöhten Zuwanderung werde nur möglich sein, wenn die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht werde.

Zur Stärkung der Architektur des Euroraums schlägt der Sachverständigenrat eine Insolvenzordnung für Staaten vor. Damit solle eine Umschuldung von Staatsschulden möglich werden, ohne dass der Währungsraum destabilisiert werde. Zur Niedrigzinspolitik und zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) stellt der Sachverständigenrat fest, die Ertragslage von Banken und Lebensversicherungen werde belastet. „Zudem bauen sich infolge der geldpolitischen Maßnahmen Risiken für die Finanzstabilität auf, die den Boden für eine neue Finanzkrise bereiten können.“ Die Zinswende dürfe nicht zu lange hinausgezögert werden.

Marginalspalte