+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

02.12.2015 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 636/2015

Befristungen im Visier

Berlin: (hib/ROL) Wissenschaftliche Stellen an Universitäten und Forschungseinrichtungen sollen nicht mehr in so starkem Maß befristet werden wie bisher. Mit dem Änderungsgesetz soll - sei es durch Neuregelungen, sei es durch eine stärkere Konturierung bestehender Regelungen - Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegengetreten werden, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6489) zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde am Mittwochmittag im Ausschuss für Bildung und Forschung nebst mehrerer Änderungsanträge sowohl von den Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD wie denen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke diskutiert. Bündnis 90/Die Grünen hatten schon zuvor einen eigenen Gesetzentwurf (18/1463) vorgelegt, die Linke einen Antrag (18/4804).

Im Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde unter anderem ein Vorschlag des Bundesrates aufgegriffenen, den maximalen Zeitrahmen wissenschaftlicher und künstlerischer Hilfstätigkeiten von vier auf sechs Jahre zu erhöhen, da dies den kumulierten maximalen Regelstudienzeiten eines Bachelor- und eines Masterstudiums entspreche. Insbesondere sollen Studenten nicht ausgerechnet in der Endphase ihres Studiums eine Beendigung ihres studienbegleitenden Beschäftigungsverhältnisses befürchten müssen. Zudem soll nun die „Dauer der Mittelbewilligung“ an den bewilligten Projektzeitraum geknüpft werden. Die Vertreterin der CDU/CSU lobte das Wissenschaftszeitvertragsgesetz genauso wie die Vertreterin der SPD, die sagte, dass damit die derzeit herrschende Befristungspraxis wieder vom „Kopf auf die Füße“ gestellt werde.

Grundsätzlich zeigte sich die Opposition enttäuscht über die Änderungsanträge und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das noch vor Weihnachten verabschiedet werden soll. „Das Gesetz ist zu wenig beherzt“, sagte die Vertreterin der Linken. „Wir wollen ein echtes Wissenschaftsqualifizierungsgesetz.“ Die Linke hatte in ihrem Änderungsantrag unter anderem gefordert, dass die vereinbarte Befristungsdauer so zu bemessen sei, dass sie der Zeitdauer entspricht, die in dem betreffenden Fach üblicherweise für das Qualifizierungsziel aufgewendet werde. Nach Ansicht der Linken darf sie drei Jahre nicht unterschreiten. Zudem forderte die Linke die Tarifsperre zu streichen, da so den Tarifpartnern die Chance gegen werde, „zu einem Interessensausgleich zu kommen“.

Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass die Regierungsfraktionen keine stärkere familienpolitische Komponente in das Gesetz eingebaut hätten. Ferner forderten sie genauso wie Die Linke die Streichung der Tarifsperre, da dies den Tarifvertragsparteien Handlungsspielräume eröffnen würde.

Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Thomas Rachel (CDU), sagte, dass die familienpolitische Komponente auch nach erneuter Prüfung als ausreichend gesehen werde und lobte insgesamt den Gesetzentwurf.

Marginalspalte