Brandgutachten erforderlich
Berlin: (hib/MIK) Die Konsequenzen aus dem Stellwerksbrand in Mülheim (Ruhr) können erst nach Vorlage und Sichtung des offiziellen Brandgutachtens erfolgen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6824) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6626). Ein Brand mit vergleichbaren Auswirkungen habe es in den vergangenen fünf Jahren nicht gegeben, heißt es weiter. Ein ähnliches Schadens- und Auswirkungsbild habe es nur in einem einzigen Fall am 23. Juni 2011 im Stellwerk „St. Goar Gf“ gegeben.
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