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03.12.2015 Ausschuss Digitale Agenda — Antrag — hib 642/2015

Linken-Vorstoß zur Netzneutralität

Berlin: (hib/HAU) Die Linksfraktion spricht sich für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität aus. In einem Antrag (18/6876) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf auf Basis der Ende Oktober beschlossenen EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt vorzulegen. In der Verordnung, so kritisiert die Linksfraktion, werde es Telekommunikationsunternehmen erlaubt, bestimmte Angebote vom Prinzip der Netzneutralität - also der Gleichbehandlung aller Datenpakete - auszunehmen und sie als „priorisierte Dienste zu behandeln und auf Überholspuren auszulagern“. Dies könne zu einem „Zwei-Klassen-Internet“ führen, weil sich die einen die Überholspuren leisten könnten, während die anderen sich mit einem langsamen Internet begnügen müssten.

Allerdings enthält die EU-Verordnung nach Ansicht der Abgeordneten „neben Unbestimmtheiten und Auslassungen“ auch Bestimmungen, die ein solches Szenario unter strenger Auslegung und strengen Auflagen ausschließen könnten. Hier müsse der Gesetzgeber ansetzen und klare Vorgaben treffen, „um Maßnahmen des Verkehrsmanagements und der Priorisierung von Diensten zu begrenzen und das Prinzip der Netzneutralität zu wahren“, verlangt die Fraktion. In dem geforderten Gesetzentwurf müsse daher festgeschrieben werden, dass bis zur Errichtung einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur priorisierte Dienste auf fünf Prozent der tatsächlich vorhandenen Übertragungskapazität begrenzt werden. Außerdem müssten Geschäftsmodelle von Telekommunikationsanbietern untersagt werden, auf deren Basis die Anbieter von Inhalten, Diensten oder Anwendungen zusätzlich zum Anschluss auch für die Nutzung der Zugangsnetze bezahlen sollen. Untersagt werden müssten zudem auch sogenannte Zero-Rating-Angebote, bei denen die Nutzung spezifischer Dienste vom monatlichen Datenvolumen ausgeklammert wäre.

Wie die Fraktion Die Linke in der Begründung zu ihrem Antrag schreibt, wird in der EU-Verordnung geregelt, dass die nationalen Regulierungsbehörden - in Deutschland die Bundesnetzagentur - die Netzneutralität „überwachen und gewährleisten soll“. Derartig wesentliche Entscheidungen dürfen jedoch aus Sicht der Abgeordneten nicht an die Verwaltung delegiert werden. „Vor diesem Hintergrund kommt der Gesetzgeber nicht umhin, die ausfüllungsbedürftigen Bestimmungen der EU-Verordnung inhaltlich ausfüllen zu müssen“, heißt es in der Vorlage. Mit den im Antrag vorgeschlagenen Regelungen, so urteilt die Linksfraktion, werde sowohl die EU-Verordnung umgesetzt als auch in deren Rahmen die Netzneutralität gewahrt. Dies entbinde jedoch nicht davon, zukünftig dafür zu werben, „dass die Ausnahmen von der Netzneutralität durch die EU-Verordnung wieder rückgängig gemacht werden können“, heißt es weiter.

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