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16.12.2015 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 666/2015

VW: Keine Nachteile für Verbraucher

Berlin: (hib/pst) Der VW-Konzern will den Abgasskandal so bewältigen, dass „der Kunde zufrieden herausgeht“. Das versicherte Jürgen Stackmann, im VW-Markenvorstand verantwortlich für Marketing und Vertrieb, in einem Gespräch von Repräsentanten des Unternehmens mit dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz. VW hatte sich zuvor mit dem Kraftfahrtbundesamt darauf verständigt, wie die Abgasmanipulationen abgestellt werden sollen.

Als wichtigste Maßnahme zum Schutz der Kunden kündigte Stackmann in der nichtöffentlichen Sitzung an, dass VW darauf verzichten wird, Verjährungsfristen geltend zu machen. Jeder Besitzer eines Fahrzeugs, das von den Manipulationen betroffen ist, egal welchen Baujahrs, kann die Mängel bis Ende 2017 auf Kosten von VW beseitigen lassen. Die Frist begründete Stackmann auf Nachfrage mit dem Interesse, möglichst bald alle Fahrzeuge in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen. Falls notwendig könne man sie aber auch verlängern, ergänzte VW-Chefjurist Michael Ganninger.

Für die Dieselmotoren mit 2,0 und 1,2 Litern Hubraum werde ein Software-Update genügen, das in weniger als einer halben Stunde aufgespielt werden kann, führte Stackmann weiter aus. Einzig bei den 1,6-Liter-Motoren, die aber nicht so oft wie die beiden anderen verkauft worden seien, müsse zudem ein mechanisches Bauteil zwischen Luftfilter und Motor eingebaut werden, das die Luftströmung verändert. In jedem Fall seien „deutlich weniger schwere Eingriffe als zunächst befürchtet“ erforderlich, versicherte Stackmann. Und: „Der Verbraucher spürt nichts“, weder bei der Leistung noch beim Verbrauch. Die Reparaturen würden für die 2,0-Liter-Modelle in der letzten Januarwoche beginnen und sollten bis Ende 2016 für alle Modelle abgeschlossen sein.

Für Nachfragen aus dem Ausschuss sorgte die Ankündigung Stackmanns, eine „entsprechende Empfehlung an die Händler“ auszusprechen, die für die Kunden die Ansprechpartner sind. Daraufhin erläuterte Michael Ganninger, Leiter des Rechtswesens im VW-Konzern, dass es einem Hersteller kartellrechtlich nicht erlaubt sei, einem Händler Anweisungen zu erteilen. VW werde den Händlern aber in jeder Hinsicht Anreize geben, die Maßnahmen durchzuführen. Auf eine weitere Frage aus dem Ausschuss, ob dies nur für Vertragshändler gelte, erklärte Stackmann, dass „jeder, der die Reparatur durchführen kann“, mit Vertragshändlern „gleichgestellt“ werde.

Die Frage, warum überhaupt manipuliert worden sei, wenn jetzt auf so einfache Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden könne, beantwortete Thomas Steg, VW-Generalbevollmächtigter für Außenbeziehungen, mit dem technischen Fortschritt. Im Jahr 2008 habe man noch nicht die technischen Mittel gehabt, mit den Dieselmodellen von VW die strengen Stickoxid-Grenzwerte in den USA einzuhalten. In Europa allerdings wäre die Manipulation „gar nicht nötig gewesen“, räumte Steg ein.

Nachzahlungen bei der Kfz-Steuer wegen falscher Angaben des Schadstoffausstoßes erwartet VW nicht mehr. Es habe sich herausgestellt, dass die Falschangaben beim CO2-Ausstoß nicht nur wesentlich weniger Fahrzeuge beträfen als zunächst befürchtet, sondern auch nur einem Mehrverbrauch von 0,1 bis 0,2 Litern auf 100 Kilometer entsprächen, erklärte Stackmann. VW habe aber einen Brief an alle Finanzminister in der EU geschrieben, dass das Unternehmen die Kosten für eine höhere Kfz-Steuer übernehmen würde, falls sie auftreten.

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