+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.12.2015 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 668/2015

„Abschaltbare Lasten“ verlängert

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einer Verlängerung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6867) um sechs Monate zugestimmt. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Verlängerung zu, die Fraktion Die Linke lehnte ab. Die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes erlassene Verordnung war bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Sie soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen novelliert werden. Daher wird die Geltungsdauer der Verordnung um sechs Monate bis zum 1. Juli 2016 verlängert. Abschaltbare Lasten sind Verbrauchseinrichtungen, die mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und die ihre Verbrauchsleistung aufgrund einer Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern auf deren Anforderung reduzieren können. Als marktbezogene Maßnahme könnten sofort abschaltbare Lasten bei spezifischen Notfallsituationen das Stromnetz stabilisieren helfen.

Für die CDU/CSU-Fraktion haben die abschaltbaren Lasten inzwischen ein erfreuliches Volumen erreicht. Genauso wie die Union sprach sich auch die SPD-Fraktion für eine Weiterentwicklung des Instruments aus. Dabei müssten Kosten und Nutzen der Maßnahme berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Verordnung die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Für die Linksfraktion spielen abschaltbare Lasten im Zusammenhang mit der Energiewende eine wichtige Rolle, die Verordnung solle jedoch auf „sofort abschaltbare Lasten“ beschränkt werden.

Wie aus dem vom Ausschuss zur Kenntnis genommenen Bericht der Bundesregierung zur Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6096) hervorgeht, hat die Industrie die Möglichkeit zum Abschluss von Rahmenverträgen über abschaltbare Lasten zur besseren Integration von erneuerbaren Energien bisher wenig genutzt. Die Gesamtabschaltleistung der mit vier Unternehmen aus der chemischen und der Aluminium-Industrie geschlossenen Rahmenverträge betrage 465 Megawatt im Bereich sofort abschaltbarer Lasten und 979 Megawatt im Bereich schnell abschaltbarer Lasten. „Die mögliche Kontrahierungsmenge wurde damit seitens der industriellen Anbieter bei weitem nicht ausgeschöpft“, schreibt die Bundesregierung. Zwischen dem 13. Februar 2014 und dem 26. März 2015 wurden an insgesamt neun Tagen abschaltbare Lasten abgerufen, überwiegend in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. In den im Bericht ebenfalls enthaltenen Empfehlungen der Bundesnetzagentur heißt es, die abschaltbaren Lasten seien zwar grundsätzlich geeignet, Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Im Betrachtungszeitraum seien sie aufgrund ausreichender Leistungen im Markt nicht notwendig gewesen. „Es bestand im Berichtszeitraum kein Bedarf an abschaltbaren Lasten“, bilanziert die Bundesnetzagentur. Sie hatte empfohlen, die Verordnung auslaufen zu lassen.

Marginalspalte