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17.12.2015 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 673/2015

Zeuge berichtet über Selektorenprüfung

Berlin: (hib/wid) Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) erneut die Vorgänge geschildert, die im Spätsommer 2013 zu der Entdeckung führten, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) in der gemeinsam betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling politisch fragwürdige Suchmerkmale eingespeist hatte. Nach den Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden über die Aktivitäten von US-Diensten in Deutschland seien deren Kollegen in Pullach hellhörig geworden, sagte der Zeuge H.K. Der ausgebildete Luft- und Raumfahrtingenieur ist seit 1985 beim BND, seit 2003 als Referatsleiter in der Abteilung T2. Zu seinen Untergebenen zählte Dr. T., der im August 2013 den Auftrag erhalten hatte, den Bestand der in Bad Aibling genutzten NSA-Selektoren kritisch durchzusehen.

Der Zeuge erinnerte sich, wie damals Dr. T. zu ihm gekommen sei und gesagt habe: „Hier läuft was schief.“ Er habe sich mit dem Problem aber nicht weiter befasst, sagte H.K., sondern T. an den Unterabteilungsleiter D.B. verwiesen, der den Prüfauftrag erteilt hatte. Zu der Frage, wie D.B. auf die Idee gekommen sei, den Selektorenbestand unter die Lupe nehmen zu lassen, sagte der Zeuge: „Manchmal hört der D.B. das Gras wachsen.“ Der Mann habe ein „feines Gespür, wie sich Dinge entwickeln können“. Nachdem im Sommer 2013 die Medien wochenlang über Snowdens Enthüllungen berichtet hatten, habe D.B. offenbar geahnt, „dass sich das ein bisschen exotisch entwickelt“. Schließlich lagen jetzt Verdachtsmomente vor. „Ich denke schon, dass er die Befürchtung gehabt hat, das die NSA nicht unbedingt uns alles im Vorfeld gesagt hat.“

Dabei sei es zunächst nur um die Frage gegangen, ob unter den von der NSA gelieferten Suchmerkmalen Selektoren „mit einem gewissen Deutschland-Bezug“ waren, „die wir unter Umständen einfach nicht erkannt hatten“, vermutete der Zeuge. Im Laufe der Untersuchung kamen dann annähernd 40.000 NSA-Selektoren zutage, die zur Ausspähung von Zielen in befreundeten Ländern und Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geeignet waren. Festgestellt wurde auch, dass der Bestand zu einem Prozent Selektoren umfasste, die für den BND technisch unlesbar waren. Dies sei bei keiner der vorherigen Routineüberprüfungen aufgefallen.

Der Zeuge schloss aus, dass bereits damals im August 2013 die 3.300 BND-eigenen Selektoren entdeckt wurden, die ebenfalls zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren und später deaktiviert und in einer eigenen „Ablehnungsliste“ zusammengefasst wurden. Von diesem Fund unterrichtete der BND-Präsident das Kanzleramt erst Ende Oktober 2013, wie das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) in dieser Woche feststellte. Der Auftrag an Dr. T. habe sich allein auf NSA-Selektoren bezogen. Ein Vermischung von Selektoren eigener und fremder Herkunft erklärte der Zeuge für unwahrscheinlich: „Es gibt keine Migration von fremden Selektoren in unsere Datenbank. Das geht nicht so ohne weiteres. Wir wollen ja nicht unsere Datenbank versauen.“

Selbstverständlich gebe es Parallelen zwischen Suchmerkmalen von BND und NSA, weil die Aufklärungsinteressen beider Dienste in vielen Bereichen identisch seien. Es könne deshalb auch vorkommen, dass ein Nachrichtenbearbeiter beim BND einen interessanten Selektor eines anderen Dienstes in den eigenen Bestand übernehme. Dies geschehe aber in keinem Fall automatisch, betonte der Zeuge.

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