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21.12.2015 Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe — Ausschuss — hib 677/2015

Diskussion über Behördenstruktur

Berlin: (hib/SCR) Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) hat sich am Sonnabend, 19. Dezember 2015, weiter intensiv mit dem Abschlussbericht beschäftigt. Schwerpunkte waren die geplante Behördenstruktur sowie das Leitbild. Bereits am Vortag hatte das Gremium intensiv über die Gliederung, Inhalte und Verfahrensweisen debattiert.

In Bezug auf die Behördenstruktur stellte Kommissions-Mitglied Klaus Brunsmeier (BUND) ein Papier vor, dass als Grundlage für das entsprechende Kapitel im Bericht dienen soll. Das Papier sei in der dafür zuständigen Arbeitsgruppe der Kommission sehr intensiv diskutiert und auch mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt worden. Bereits am Freitag hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in der Kommission die geplante Behördenstruktur und die Vorbereitungen dafür vorgestellt. Eine entsprechende Umsetzung soll bereits im ersten Halbjahr 2016 in Angriff genommen werden.

Die Umsetzung beruht auf einem bereits älteren Beschluss der Kommission. Demnach ist vorgesehen, sämtliche Betreiber-Aufgaben der Endlager in einer bundeseigenen Gesellschaft zu vereinen. Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde soll das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung dienen. Da die Gründung der bundeseigenen Gesellschaft mit der Umstrukturierung und Auflösung schon bestehender Betreibergesellschaft einhergehen wird, regte Erhard Ott an, in dem Bericht auch noch einen Passus zum Thema Arbeitnehmer- und Beteiligungsrechte einzubauen. Auch die Frage, welches Ministerium für welche Organisation zuständig sein soll, wurde erneut angerissen. Die zuständige Arbeitsgruppe soll die Anregungen in ihrer kommenden Sitzung am 11. Januar 2016 erneute beraten und zur nächsten Sitzung der Kommission gegebenenfalls einen überarbeiteten Text vorlegen. Brunsmeier betonte, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen nicht die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern berühre.

Die Endlager-Kommission ist durch das Standortauswahlgesetz aufgefordert, bis Ende Juli 2016 einen Bericht vorzulegen. In ihm sollen wissenschaftlich-technische und gesellschaftliche Kriterien für die Suche nach einen Endlager für insbesondere hoch radioaktive Abfallstoffe beschrieben werden. Die Kommission plant, im März einen Entwurf vorzustellen, der in der Öffentlichkeit diskutiert

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