Leistungsschutz wird beobachtet
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat die in der Koalitionsvereinbarung niedergeschriebene Absicht bekräftigt, das im März 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverleger „hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele“ zu evaluieren. In ihrer Antwort (18/7095) auf eine Kleine Anfrage (18/6853) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte sie sich aber nicht festlegen, wann sie diese Evaluation vornimmt. Sie „behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“, schreibt die Bundesregierung, und beobachte bis dahin die Anwendung des Leistungsschutzrechts in der Praxis.
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