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14.01.2015 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 019/2015

Assoziierungsabkommen mit Georgien

Berlin: (hib/AHE) Das im Juni 2014 vereinbarte Assoziierungsabkommen zwischen EU, Europäischer Atomgemeinschaft und Georgien soll zu einer „nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung in Georgien beitragen“. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3694), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik geschaffen werden. Wie die Bundesregierung schreibt, sei darin die schrittweise Annäherung georgischer Rechtsvorschriften an Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Georgien gefördert werden. „Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben.“

Die Umsetzung der Kooperation mit Georgien werde vor allem durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) der Europäischen Unionunterstützt. Zur Unterstützung der Nachbarländer stünden ENI-Mittel bis zu 15,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung. Für Georgien seien zwischen 2014 bis 2020 bilaterale Programme in Höhe von 610 bis 746 Millionen Euro in den drei Schwerpunktbereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Reform des Justizsektors und als ergänzende Unterstützung in den Bereichen Kapazitätsaufbau und Unterstützung der Zivilgesellschaft geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Für 2014 seien bilaterale Programmmittel für Georgien bis zu 101 Millionen Euro beschlossen worden, mit denen die Justizreform sowie die vertiefte und umfassende Freihandelszone und kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden sollen. Im Rahmen des anreizbasierten Mehrländerprogramms erhalte Georgien weitere 30 Millionen Euro für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Menschenrechte und ein Rahmenprogramm zur Unterstützung der Abkommen zwischen der EU und Georgien, mit dem unter anderen die öffentlichen Institutionen modernisiert werden sollen.

Deutschland sei an den Kosten in Höhe seines Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 19. Dezember vergangenen Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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