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14.01.2015 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 025/2015

Beschränkung von Post- Fernmeldegeheimnis

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2013 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 212 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit 55 mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/3709) hervor. Danach genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 97 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 115. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 73 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 84 im zweiten Halbjahr.

Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2013 bei 73 Einzelmaßnahmen im ersten und 86 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um 27 neu begonnene und 46 aus dem Jahr 2012 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 31 neu begonnene und 55 aus dem ersten Halbjahr 2013 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2013 im ersten Halbjahr 22 Anordnungen, von denen 14 aus 2012 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 28 Anordnungen gewesen, von denen 18 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden der Unterrichtung zufolge „im ersten Halbjahr 2013 zwei Maßnahmen, die aus dem Vorberichtszeitraum übernommen wurden, und im zweiten Halbjahr eine Maßnahme, die aus dem ersten Halbjahr übernommen wurde“, vorgenommen.

Laut Vorlage betrafen die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen - jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2013 - „insbesondere die Bereiche Islamismus (46 beziehungsweise 59 Verfahren) und Ausländerextremismus (acht beziehungsweise fünf Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (14 beziehungsweise 19 Verfahren)“. Verfahren in den Bereichen Rechtsextremismus (vier beziehungsweise zwei) und Linksextremismus (jeweils eines) seien demgegenüber erneut in der Minderzahl gewesen. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen. Beim MAD habe eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen, während die andere dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen gewesen sei.

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