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16.01.2015 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — hib 029/2015

Schaar fordert bessere Kontrolle

Berlin: (hib/KOS) Als Konsequenz aus dem NSA-Spähskandal hat der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine effektivere Aufsicht über die Sicherheitsinstanzen gefordert. Vor dem Untersuchungsausschuss, der die Affäre um die massenhafte Ausforschung der Telekommunikation von Bundesbürgern durch den US-Geheimdienst NSA und andere ausländische Nachrichtendienste aufklären soll, sagte der 60jährige am Freitag, im Geflecht unklarer Zuständigkeiten zwischen Bundestagsgremien wie etwa der G-10-Kommission und der Datenschutzbehörde könne es zu „Kontrolllücken“ kommen.

Vor allem im Blick auf die Auswertung von ausländischem Transit-Internetverkehrs in Deutschland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in Kooperation mit der NSA kritisierte der Zeuge, dass die verschiedenen Bereiche der internationalen Telekommunikation wie auch die Kompetenzen der Aufsichtsinstanzen „nicht differenziert definiert sind“. Defizite bei der Kontrolle könnten entstehen, wenn bei einer geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahme einerseits keine G-10-Anordnung vorliege, die Regierung dem Datenschutzbeauftragten aber trotz der ihm in einem solchen Fall obliegenden Zuständigkeit keine Auskünfte erteile. So beklagte Schaar vor den Abgeordneten, dass das Innenministerium seine Fragen zu einer eventuellen Beteiligung deutscher Stellen an den Spähaktionen der NSA nicht beantwortet habe.

Bei der Untersuchung der Ausforschung der hiesigen Telekommunikation durch ausländische Nachrichtendienste prüft der Ausschuss auch, ob deutsche Geheimdienste in diesen Skandal verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Informationen über Deutsche, an die er im Rahmen seiner auf das Ausland gerichteten Spionage als „Beifang“ gelangt, Partnerdiensten zu überlassen. Ob sich der BND an diese Auflage hält, recherchieren die Parlamentarier anhand des Projekts „Eikonal“, bei dem der BND in Kooperation mit der NSA zwischen 2004 und 2008 in Frankfurt einen Internetknoten anzapfte, und der im bayerischen Bad Aibling vom BND betriebenen Satellitenaufklärung ausländischer Datenströme aus Krisengebieten wie Afghanistan, was ebenfalls lange Zeit zusammen mit der NSA erfolgte.

Schaar berichtete, dass er nach der Aufdeckung des NSA-Spähskandals durch den Whistleblower Edward Snowden eine Vielzahl von Kontrollmaßnahmen bei Sicherheitsbehörden und bei Telekommunikationsfirmen eingeleitet habe, um einer möglichen Mitwirkung deutscher Stellen an der NSA-Affäre auf die Spur zu kommen. Neben ausführlichen Fragekatalogen hätten dazu auch Vor-Ort-Kontrollen gehört, beispielsweise in Bad Aibling oder beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Datenschutzbehörde könne freilich nicht technisch prüfen, was sich konkret an einem Internetknoten abspiele.

Laut Schaar lag zum Ende seiner Amtszeit im Dezember 2013 erst ein vorläufiger Prüfbericht vor. Alle Behörden und Unternehmen hätten erklärt, sie hielten sich an deutsches Recht und übermittelten keine Telekommunikations-Daten über Deutsche an ausländische Geheimdienste. Auch wüssten sie nichts von einer unbemerkten Ableitung erfasster Daten durch technische „Seitenkanäle“ - was aber auch nicht definitiv auszuschließen sei.

Schaar plädierte dafür, auch die BND-Aufklärung im Ausland wie etwa in Bad Aibling im Falle einer Datenauswertung auf deutschem Boden der Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten zu unterstellen. Dieses Problem sei „dringend klärungsbedürftig“. Der Zeuge sagte, vor dem Auffliegen des NSA-Skandals sei ihm nicht bekannt gewesen, dass der BND auch Erkenntnisse an die NSA übermittele, die er bei der Auswertung von internationalem Transit-Datenverkehr durch die Bundesrepublik gewinne. Vom Projekt „Eikonal“ habe er ebenfalls erst aus den Medien erfahren, so der Zeuge. Es habe ihn „sehr gewundert“, dass die technische Hilfe der Telekom für den BND beim Anzapfen des Frankfurter Internetknotens auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Nachrichtendienst erfolgt sein soll. Schaar: „Für einen solchen Eingriff in Grundrechte braucht man eine gesetzliche Ermächtigung.“

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