Nationale Anbauverbote bei Gentechnik
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 19.01.2015 (hib 030/2015)
Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit den Vorarbeiten für eine nationale Umsetzung der sogenannten Opt-out-Regelung begonnen. Das geht aus einer Antwort (18/3737) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3638) hervor. Opt-out meint eine Ausnahmeregelung für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen. Wann allerdings ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird, stehe derzeit noch nicht fest, schreibt die Bundesregierung. Eine dafür erforderliche Veröffentlichung der entsprechenden Änderungsrichtlinie auf EU-Ebene sei nicht vor März 2015 zu erwarten.
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