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20.01.2015 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antrag — hib 033/2015

Insolvenzverfahren für Staaten

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke macht sich für ein internationales Staateninsolvenzverfahren stark. In einem entsprechenden Antrag (18/3743) verweisen die Abgeordneten auf eine im September 2014 verabschiedete Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der sich der Staatenbund auf die Einrichtung eines Insolvenzverfahrens für überschuldete Staaten festgelegt habe - gegen das Votum von elf Staaten, darunter Deutschland. Die Resolution trage dem Problem Rechnung, dass die Überschuldung von Staaten „ein entscheidendes Hindernis für ihre selbstbestimmte wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist“. Im Schuldendienst würden Mittel gebunden, die für Investitionen in Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur dringend benötigt würden. Hinzu komme, dass die Struktur der Gläubiger in den letzten Jahrzehnten komplexer und die Schulden von Schuldnerländern „Gegenstand von verantwortungsloser Spekulation privater Anleger wurden“, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den weiteren Prozess in den Vereinten Nationen zur Einrichtung eines Staateninsolvenzverfahrens „konstruktiv zu unterstützen“ und sich in diesem Zusammenhang für ein „faires und transparentes Verfahren“ einzusetzen. Dieses solle die Schuldenlast auf ein tragfähiges Niveau senken, den Grundbedürfnissen der Bevölkerungen in den Schuldnerstaaten den Vorrang vor den Ansprüchen der Gläubiger geben und in diesem Sinne die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte schützen. Weiter solle das Verfahren sämtliche Ausstände des jeweiligen Schuldnerlandes einbeziehen und mit einem für alle Beteiligten, also auch alle Gläubiger, bindenden Schiedsspruch enden.

Zudem fordern die Abgeordneten, deutsche Forderungen an Entwicklungsländer einer Überprüfung im Rahmen der Prinzipien der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe zu unterziehen und auf dieser Grundlage als illegitim bewertete Forderungen zu erlassen.

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