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20.01.2015 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 033/2015

Umsetzung der NSU- Ausschuss-Empfehlungen

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht „keine Hindernisse“ und „keine Bedenken“ in Hinblick auf die Umsetzung einer zentralen Empfehlung des Untersuchungsausschusses zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Dies geht aus einer Antwort (18/3678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3678) hervor. Die Abgeordneten hatten sich über die Erkenntnisse der Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des Berichts des NSU-Untersuchungsausschusses erkundigt. Inhalt dieser ist unter anderem, dass in Fällen von Gewaltkriminalität, in denen dafür Anhaltspunkte aufgrund der Person der Opfers bestehen, rassistische oder anderweitig politisch motivierte Hintergründe der Tat geprüft und diese Prüfung gegebenenfalls entsprechend dokumentiert wird, insbesondere wenn ein Zeuge oder ein Opfer ein solches Motiv angeben.

In Hinblick auf die Umsetzung dieser Empfehlungen durch eine Änderung der Richtlinie für das Straf- und das Bußgeldverfahren (RiStBV) sowie von polizeilichen Dienstvorschriften (PDV), nach denen sich die Fragesteller erkundigt hatten, verweist die Bundesregierung auf eine geplante Änderung der Nummern 76 und 205 der RiStBV. Diese werde derzeit von einem Unterausschuss des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz vorbereitet und soll laut Bunderegierung Ende Februar 2015 beschlossen und dann „zeitnah“ umgesetzt werden. Bezogen auf Nummer 76 sei eine Neuregelung vorgesehen, „wonach Gegenstände, die in Verfahren gegen unbekannte Täter für Zwecke des Strafverfahrens noch benötigt werden, in der Regel bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung aufzubewahren sind“. Die Änderung in Nummer 205 beziehe sich auf die Zusammenarbeit mit Verfassungsschutzbehörden.

In Bezug auf polizeiliche Dienstvorschriften betont die Bundesregierung, dass schon nach aktuellem Stand umfassende Ermittlungen, „insbesondere ein unvoreingenommenes und unbewertetes Aufnehmen von Sachverhalten sowie das Vermeiden von einseitigen oder vorzeitigen Festlegungen“, erforderlich seien. Über darüber hinausgehende Änderungen relevanter PDV beschließt laut Bundesregierung die Ständige Konferenz der der Innenminister und -senatoren der Länder. „Ergebnisse der Gremienbefassung stehen noch aus“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung verweist zudem auf einen bereits eingebrachten Gesetzentwurf (18/3007). Dieser sehe eine ausdrückliche Regelung im Strafgesetzbuch vor, „wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ bei der Strafzumessung zu berücksichtigen seien.

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