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28.01.2015 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — hib 044/2015

Antrag zu sozialem Wohnungsbau abgelehnt

Berlin: (hib/JOH) Ein Antrag (18/506) der Fraktion Die Linke, in dem diese Maßnahmen zur Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus fordert, hat am Mittwochmorgen im Umwelt- und Bauausschuss keine Mehrheit gefunden. Die Koalitionsfraktionen CHU/CSU und SPD lehnten die Initiative ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Am morgigen Donnerstag stimmt der Bundestag über den Antrag ab.

Um den vor allem in Ballungsräumen steigenden Mieten und der zunehmenden Wohnungsnot Einhalt zu gebieten, verlangt die Linksfraktion, den sozialen Wohnungsbau stärker zu fördern. In Deutschland gebe es nur noch 1,4 Millionen Sozialwohnungen. Jedes Jahr verlören rund 100.000 von ihnen ihre Zweckbindung, kritisierte die Fraktion im Ausschuss. Dabei würden 5,6 Millionen Sozialwohnungen gebraucht. Die 518 Millionen Euro an Kompensationszahlungen, mit denen der Bund die Länder unterstütze, reichen nach Ansicht der Linken nicht aus, um mehr mietpreisgebundene Wohnungen zu schaffen.

Die Grünen forderten ebenfalls ein stärkeres Engagement des Bundes beim sozialen Wohnungsbau und vor allem eine Lösung für die Zeit nach 2019, wenn die Kompensationsmittel des Bundes auslaufen. Dann werde es schwer, in den Bundesländern mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau zu generieren, betonten die Abgeordneten. Außerdem müsse der Bund mit den Ländern in Verhandlung treten, um die Zweckbindung der Mittel tatsächlich durchzusetzen. Bislang werde zwar viel gebaut, jedoch viel zu wenige Sozialwohnungen. Viele Altbestände seien zudem inzwischen privatisiert und dienten als Spekulationsobjekte. Statt, wie die Linksfraktion, nur mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu fordern, müsse man deshalb auch über weitere Maßnahmen, wie eine Reform der Förderbedingungen und eine längere Belegungsbindung, diskutieren, betonten die Grünen.

Die CDU/CSU-Fraktion sah es ebenfalls als Tatsache an, dass in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum gebraucht werde. Die Große Koalition habe mit der Mietpreisbremse und der Wohngelderhöhung jedoch bereits entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Jedoch liege die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau seit der Föderalismusreform allein bei den Bundesländern. Die Bundesregierung appelliere daher schon länger an die Länder, ihrer Verantwortung auch nachzukommen und die Mittel des Bundes tatsächlich für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

Die SPD-Fraktion bezeichnete es als bedauerlich, dass die Länder die Kompensationsmittel oft nicht zweckgebunden einsetzten. Dem liege häufig auch eine Fehleinschätzung der demografischen Entwicklung zugrunde. Deutschland sei heute ein Zuwanderungsland. Es müssten demzufolge auch mehr Wohnungen für die wachsende Zahl an Menschen gebaut werden. Bevor man jedoch mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau ausgebe, müsse untersucht werden, wie die Effizienz der Mittel gesteigert werden könne.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), ergänzte, die Situation in den einzelnen Bundesländern sei sehr unterschiedlich. Während besonders in Ballungsräumen Wohnungsnot herrsche, gebe es andernorts starke Leerstände. Es sei daher der Wunsch der Länder gewesen, ihren Bedürfnissen gemäß zu investieren. Eine pauschale Erhöhung der Mittel ohne Zweckbindung sei daher nicht möglich.

Schwarzelühr-Sutter sicherte aber zu, dass die Bundesregierung das Thema im „Bündnis für Wohnen“ thematisieren werde. Ziel sei es, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine nachhaltige Lösung zu finden.

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