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12.02.2015 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 078/2015

Zahl der Nahversorger auf dem Land sinkt

Berlin: (hib/EIS) In Deutschland ist der Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Raum auf dem Rückzug. Zwischen 1966 und 2013 sank die Zahl der Läden nach Angaben des Eurohandelsinstituts (EHI) um fast 75 Prozent von rund 150.000 auf 38.600 Verkaufsstellen, die die Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs versorgen. Das geht aus einer Antwort (18/3950) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/3688) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die Auskunft über die Entwicklung der Versorgungsstruktur des Einzelhandels im ländlichen Raum verlangt hatte. Allerdings weist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf hin, dass „mangels entsprechender statistischer Datengrundlagen“ nur eine eingeschränkte Einschätzung vorgenommen werden könne. Weiter heißt es, dass die durchschnittliche Verkaufsfläche der Geschäfte im gleichen Zeitraum zugenommen habe. Der Strukturwandel im Einzelhandel sei vor allem zu Lasten der kleinflächigen Ladengeschäfte bis 400 Quadratmeter Verkaufsfläche und zu Gunsten großflächiger Geschäfte und Discounter gegangen. Diese Entwicklung würde sich auf die Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen auswirken. Eine Bevölkerungsbefragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) habe ergeben, dass der Anteil der Befragten in Kleinstädten, Landstädten und ländlichen Gemeinden, die einen Grundversorger fußläufig erreichen können, von 93 Prozent im Jahr 1990 auf 75 Prozent im Jahr 2010 gesunken sei. Nach den Zahlen einer Erreichbarkeitsanalyse des Thünen-Instituts für Ländliche Räume könne etwa die Hälfte der Deutschen den nächsten Lebensmittelmarkt fußläufig erreichen, in ländlichen Kreisen gelte dies aber nur für ein Drittel der Bevölkerung. Dafür würden auf dem Land mobile Geschäfte zur Grundversorgung beitragen und der Online-Handel an Bedeutung gewinnen. Des Weiteren heißt es, dass grundsätzliche Unterschiede im Konsumverhalten zwischen ländlichen und städtischen Gebieten nicht festzustellen seien.

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