Bericht der Wahlkreiskommission
Berlin: (hib/STO) Die Verteilung der 299 Bundestagswahlkreise auf die 16 Bundesländer ist ein Thema des Berichts der Wahlkreiskommission für die 18. Wahlperiode. Wie aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegenden Bericht (18/3980) hervorgeht, hat die unabhängige Kommission die Aufgabe, „über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält“.
Zu den Grundsätzen, die sie bei ihren Vorschlägen zur Wahlkreiseinteilung zu beachten hat, gehört laut Vorlage die Einhaltung der Ländergrenzen. Auch müsse die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.
Dem Bericht zufolge würde nach dem Stand der deutschen Bevölkerung vom 31. Dezember 2013 „bei einer Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Laguë/Schepers das Land
Hessen, das erst in der letzten Wahlperiode einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten hat, einen Wahlkreis verlieren, während Bayern einen weiteren Wahlkreis erhält“. Danach entfielen auf Hessen 21 statt bisher 22 Wahlkreise und auf Bayern 46 statt bisher 45 Wahlkreise. Ob es allerdings für Hessen dabei bleibe, werde die weitere Bevölkerungsentwicklung zeigen. Bei Betrachtung der Entwicklung in der Zeit von Ende 2011 bis Ende 2013 auf Basis der neuen Zensuszahlen zeichne sich nämlich ab, dass in absehbarer Zeit nicht Hessen, sondern Thüringen einen Wahlkreis wird abgeben müssen.
Die Wahlkreiskommission sei jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass ihre Vorschläge auf Grundlage der derzeit aktuellen Zahlensituation zu erstellen sind, schreiben die Autoren. Sie lege ihrem Bericht die auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2013 errechnete Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder zugrunde, mit der die Zahl der Wahlkreise in Hessen und Bayern entsprechend ihrem Anteil an der gesamten deutschen Bevölkerung angepasst wird.
„Sollte aufgrund der zu beobachtenden, weiteren Bevölkerungsentwicklung eine Veränderung nach Abgabe des Berichts eintreten, könnte das Bundesministerium des Innern die Kommission ersuchen, einen ergänzenden Bericht zu erstatten“, heißt es in der Vorlage weiter. Wie darin zudem ausgeführt wird, haben die hessische Landesregierung und die von ihr beteiligten Landesverbände der im Bundestag vertretenen Parteien „unter Bezugnahme auf die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung und auf den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität dem errechneten Verlust eines Wahlkreises widersprochen“.
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