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23.02.2015 Inneres — Antwort — hib 091/2015

Schutz vor Ausspähung von Daten

Berlin: (hib/STO) Der Schutz von deutschen Bürgern sowie von Asylsuchenden in Deutschland vor einer Ausspähung ihrer Daten durch ausländische Nachrichtendienste ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4008) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3852). Danach ist der Bundesregierung bekannt, „dass eine Vielzahl von Stellen des Bundes von elektronischen Angriffen mit vermutlich nachrichtendienstlichem Hintergrund betroffen sind, darunter auch an Asylverfahren beteiligte Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Auswärtige Amt“. Es seien bisher nur Mutmaßungen darüber möglich, wer diese Angriffe mit welcher Zielsetzung initiierte. Ein spezieller Zusammenhang mit der durch bestimmte fremde Nachrichtendienste betriebenen gezielten Ausspähung von Oppositionellen sei bislang nicht ersichtlich.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist sie sich der „anhaltenden Bedrohung durch Spionage fremder Nachrichtendienste für Staat und Wirtschaft, aber auch für Bürgerinnen und Bürger gerade in Zeiten einer weiter zunehmenden digitalen Vernetzung bewusst“. Um die Bürger besser vor einer Ausspähung privater und geschäftlicher Daten zu schützen - unabhängig davon, ob diese Ausforschung durch fremde Nachrichtendienste oder etwa kriminelle Hacker erfolge -, habe sie sich in der Digitalen Agenda zum Ziel gesetzt, Verschlüsselung von privater Kommunikation „in der Breite zum Standard werden zu lassen“ und die Anwendung von Sicherheitstechnologien wie beispielsweise De-Mail auszubauen. Hierbei habe sich auch das Konzept der staatlichen Zertifizierung von im Wettbewerb angebotenen Produkten und Diensten auf Basis definierter Sicherheitsstandards durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewährt.

Die innerhalb der Bundesverwaltung für die Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit Asylsuchenden zuständigen Behörden BAMF und Bundesverwaltungsamt (BVA) setzten ein Informationssicherheitsmanagement um und seien in die gesicherten IT-Infrastrukturen des Bundes eingebunden und somit besonders vor IT-Angriffen geschützt, heißt es in der Antwort weiter. Zur Durchführung des Asylverfahrens würden die Daten von Asylbewerbern beim BAMF in einer elektronischen Asylverfahrensakte vorgehalten, die unter anderem nach Vorgaben des BSI gesichert sei. Das im BVA betriebene Ausländerzentralregister, in dem Daten von Ausländern zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften vorgehalten werden, verfüge über keine Verbindung zum Internet und kommuniziere mit anderen Behörden und Stellen nur innerhalb der besonders gesicherten IT-Netzinfrastruktur der Verwaltung und dort nur mittels gesicherten Verbindungen. Die Mitarbeiter in diesem Aufgabenbereich seien sicherheitsüberprüft und arbeiteten in besonderen Sicherheitsbereichen. Weitere Schutzmaßnahmen seien in Absprache mit dem BSI eingerichtet.

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