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25.02.2015 Finanzausschuss — hib 098/2015

Flüchtlinge sollen Konto eröffnen

Berlin: (hib/HLE) Alle Fraktionen sind sich einig, dass Flüchtlinge und Asylbewerber die Möglichkeit haben sollen, ein Bankkonto zu eröffnen. Dies wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch bei der Beratung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/905) mit dem Titel „Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen“ deutlich.

Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet sei, kein Konto eröffnen könnten, da sie meist nur im Besitz einer Duldungsbescheinigung seien. Die wenigsten Geduldeten könnten ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegen, wie es das Geldwäschegesetz (GWG) verlange. Daher müssten Anträge auf Kontoeröffnungen von den Banken abgelehnt werden. In dem Antrag heißt es: „Die Folgen eines Lebens ohne Konto sind dramatisch, denn für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist die Existenz eines Kontos notwendig.“ Die Fraktion verlangt den Erlass einer Rechtsverordnung, dass Duldungsbescheinigungen „geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GWG sind“.

Die Fraktion Die Linke begrüßte den Antrag und wies darauf hin, dass es bereits eine EU-Richtlinie gebe, die den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entspreche. Diese Richtlinie müsse in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte: „Das Schicksal der Flüchtlinge berührt uns alle.“ Er kündigte eine zeitnahe Lösung an, so dass die Betroffenen ein „Jedermann-Konto“ bei der Bank bekommen könnten. Das Thema liege der CDU/CSU-Fraktion am Herzen. Die SPD-Fraktion sprach sich ebenfalls für Änderungen aus. Ein Konto sei für die Menschen von grundlegender Bedeutung. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten müssten geschaffen werden. Der Sprecher der SPD-Fraktion wies jedoch darauf hin, dass der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Lösungsweg aus rechtlichen Gründen nicht funktioniere. Daher werde man den Antrag ablehnen. Neben Bündnis 90/Die Grünen votierte auch die Linksfraktion für den Antrag, der mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde.

Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte, dass ein Referentenentwurf für ein Zahlungskontengesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie vor der Sommerpause vorgelegt werden solle. Der Kabinettsbeschluss sei für September vorgesehen. Für die Umsetzung der Richtlinie sei bis Herbst 2016 Zeit. Für die Betroffenen seien inzwischen unbürokratische Lösungen in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelt worden. Die Oppositionsfraktionen regten eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens an.

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