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26.02.2015 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antrag — hib 103/2015

Kohärente Ziele für Post-2015-Agenda

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD machen sich für eine Post-2015-Agenda stark, in der „die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung“ berücksichtigt und UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) mit universeller Geltung für alle Länder etabliert werden. Das Besondere der Post-2015-Agenda sei, dass sie universell anwendbare Ziele für eine nachhaltige Entwicklung enthält, die für alle im Handeln nach innen und nach außen gelten: für Entwicklungsländer, Schwellenländer und Industrieländer, heißt es in einem Antrag (18/4088), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Die Abgeordneten heben darin unter anderem den Synthesebericht des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon hervor, der die Vorschläge der offenen Arbeitsgruppe für nachhaltige Entwicklungsziele (Open Working Group, OWG) mit 17 Oberzielen und weiteren 169 Unterzielen sowie die Vorschläge eines Expertenkomitees zur Entwicklungsfinanzierung zusammenfasst. „Der Synthesebericht ist Grundlage für die anstehenden zwischenstaatlichen Verhandlungen in diesem Jahr, die zu einem Beschluss durch die UN-Generalversammlung im September 2015 führen sollen“, schreiben die Abgeordneten.

Der Bericht der OWG benenne die vollständige Beseitigung von extremer Armut als größte globale Aufgabe. Darüber hinaus gelte es, nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum zu fördern und ein Auskommen mit der zur Verfügung stehenden Ressourcengrundlage für wirtschaftliche und soziale Entwicklung sicherzustellen. „Das Dokument stellt außerdem heraus, dass es zunächst immer die primäre Verantwortung der Staaten ist, auf ihrem Staatsgebiet für eine nachhaltige soziale, ökonomische und ökologische Entwicklung entsprechend ihren Fähigkeiten zu sorgen. Jedoch handelt es sich bei vielen Aspekten um globale Herausforderungen, die nur gemeinsam und mit vereinten Kräften bewältigt werden können“, heißt es im Antrag weiter.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, „dass bei den Post-2015-Verhandlungen die Substanz des Vorschlages der OWG in seiner Gesamtheit erhalten bleibt, damit eine Agenda mit einem kohärenten Zielsystem entsteht, das klar formuliert, universell anwendbar und in der Zielerreichung eindeutig zu überprüfen ist“. Ziel solle sein, „eine neue globale Partnerschaft zu etablieren, in der die Universalität der Ziele und eine gemeinsame Verantwortung aller Staaten und Akteure für das globale Gemeinwohl festgeschrieben wird“. Dabei müsse deutlich werden, dass Entwicklung ein souveräner Prozess ist, für den in erster Linie die Staaten selbst verantwortlich sind. Entwicklungszusammenarbeit könne gestaltend unterstützen, keinesfalls aber nationalstaatliche Verantwortung ersetzen.

Weiter fordern die Abgeordneten, die im Rahmen der Millenniumentwicklungsziele bereits gewonnenen Erfahrungen mit der Überwachung, Steuerung und praktischen Umsetzung der Zielsysteme im SDG-Prozess zu berücksichtigen und nach Möglichkeit einen „unabhängigen Überprüfungsmechanismus zur Prozessbegleitung der Post 2015-Agenda ähnlich der Allgemeinen Staatenüberprüfung im UN-Menschenrechtsrat“ einzurichten.

Weitere Forderungen betreffen unter anderem das Engagement der Bundesregierung auf EU-Ebene und im Rahmen der G7-Präsidentschaft für den SDG-Prozess, die Ausrichtung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an der Post-2015-Agenda sowie die Zielstellung, „dass die Beendigung von Armut auch durch die Einhaltung und nationale Umsetzung der international verbindlich vereinbarten Menschenrechtskonventionen, Umweltabkommen und ILO-Kernarbeitsnormen sowie damit verbundenen anderer UN-Konventionen in Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und im Allgemeinen Präferenzsystem der EU verankert werden“.

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