Rente mit 63: Mutterschutz anrechnen
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Gesetzentwurf (18/4107) dafür stark, die Zeiten des Mutterschutzes auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente mit 63 anzurechnen. Nach geltender Rechtslage wird der Mutterschutz bei einer Bewilligung dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) nicht berücksichtigt. Es sei ein Widerspruch, wenn bei der Berechnung der Wartezeit Kindererziehungszeiten von mehreren Jahren, nicht aber die wesentlich kürzere Mutterschutzfrist berücksichtigt werde, argumentieren die Abgeordneten. Es dürfe aus der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfrist kein Nachteil bei der Inanspruchnahme der Rente ab 63 entstehen. Dies sei eine Diskriminierung von Frauen, die beseitigt werden müsse, heißt es in dem Entwurf.
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