Änderungen am AKW Gundremmingen
Berlin: (hib/JOH) Seit Inbetriebnahme der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C sind insgesamt 14 Änderungsgenehmigungen nach Paragraf 7 Atomgesetz (AtG) erteilt worden. Darauf verweist die Bundesregierung erneut in einer Antwort (18/4071(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (18/3947(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie betont, dass in einer früheren Antwort (18/3875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (18/3753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion alle Nachrüstmaßnahmen im Sinne der Fragestellung erfasst worden seien und listet diese daher nicht noch einmal auf.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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