Linke verlangt Mindestlohn-Korrektur
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine Korrektur des Mindestlohngesetzes, um dessen Missbrauch zu verhindern. Dazu hat sie einen Antrag (18/4183) vorgelegt, der am heutigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. In diesem verlangen die Abgeordneten unter anderem, das Gesetz so zu verändern, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinausgehende Entgeltbestandteile, wie Urlaubsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt, sollen neben dem Mindestlohn zu zahlen sein. Aufwendungsersatzleistungen und jährliche Einmalzahlungen sollen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, auch wenn sie auf den Monat umgelegt werden, fordert Die Linke. Ebenfalls sollen Sachleistungen, Trinkgelder, Boni und Provisionen bei der Berechnung des Mindestlohns nichts berücksichtigt werden. Das Gesetz müsse außerdem die vergütungspflichtigen Arbeitszeiten sowie die Abgrenzung von ehrenamtlichen von regulären Arbeitsverhältnissen präzisieren, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)