Sprachnachweis bei Ehegattennachzug
Berlin: (hib/STO) Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug ist ein Thema der als Unterrichtung (18/4199) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ (18/4097). In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat die Regierungsvorlage begrüßt. Zugleich forderte er unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren „das Erfordernis des vorherigen Sprachnachweises beim Ehegattennachzug im Aufenthaltsgesetz zu streichen„.
Dazu verweist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung darauf, dass die Regelungen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gewesen seien. Soweit sich aus den Entscheidungen Anpassungsbedarf mit Blick auf eine stärkere Berücksichtigung von Besonderheiten des Einzelfalls ergeben habe, seien die Entscheidungen durch entsprechende administrative Maßnahmen vorläufig in die Praxis umgesetzt worden.
Wie die Regierung weiter schreibt, prüft sie „die Auswirkungen und Reichweite der gerichtlichen Entscheidungen und untersucht dabei auch, ob die Vorgaben der Gerichte weitergehende Maßnahmen gesetzlicher oder administrativer Art erforderlich machen“. Dabei würden auch die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in noch anhängigen Verfahren zu berücksichtigen sein.
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