Öffentlichkeit besser beteiligt
Berlin: (hib/MIK) Das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren ist am 7. Juni 2013 in Kraft getreten. Einige Fachgesetze des Bundes sind allerdings erst zum 1. Juni 2014 geändert worden, um den Ländern ausreichend Zeit zu geben, die eigenen Verwaltungsverfahrensgesetze anzupassen. Noch seien nicht in allen Ländern entsprechenden Landesgesetze in Kraft. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4159) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3886) zur Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten.
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