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12.03.2015 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union — hib 133/2015

Anhörung zu Eigenmitteln der EU

Berlin: (hib/JOH) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4047) zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union ist am Montag, dem 16. März 2015, ab 13 Uhr Thema einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses.

Als Sachverständige sind geladen Peter Becker von der Stiftung Wissenschaft und Politik Berlin, Professor Henrick Enderlein von der Hertie School of Governance sowie Professor Clemens Fuest, Präsident und wissenschaftlicher Direktor des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung.

Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.400 statt und beginnt um 13 Uhr. Externe Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Europaausschusses unter Angabe der Nummer ihres Personalausweises und ihres Geburtsdatums zu melden: europaausschuss@bundestag.de

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Bundesrepublik in diesem Jahr mit 32,3 Milliarden Euro zu den Eigenmitteln der EU beitragen. Die Fortschreibung der Zahlungen sieht bis 2020 Beiträge in ähnlicher Höhe vor. Bei diesen Werten handele es sich aber nur um eine Momentaufnahme, schreibt die Bundesregierung, da die Prognosen im Rahmen der halbjährlichen Steuerschätzungen aktualisiert würden.

Die Eigenmittel sind die Einnahmen der Europäischen Union, mit denen sie ihre gesamten Ausgaben bestreiten muss. Sie stammen im Wesentlichen aus drei Quellen: den traditionellen Eigenmitteln, in erster Linie Zöllen und Zuckerabgaben. Sie machen etwa 12,5 Prozent der Einnahmen aus. Außerdem bekommt Brüssel einen Teil der nationalen Mehrwertsteuereinnahmen. Dieser Posten macht etwa 11,5 Prozent der Einnahmen aus. Die verbliebene Finanzierungslücke schließen die Staaten, indem sie Beiträge an die EU überweisen. Sie richten sich nach dem jeweiligen Bruttonationaleinkommen. Deutschland ist als wirtschaftlich stärkstes Mitgliedsland der größte Beitragszahler in der Europäischen Union, es trägt rund ein Fünftel der EU-Ausgaben.

Gemäß Eigenmittelbeschluss dürfen die Eigenmittel insgesamt nicht mehr als 1,23 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU betragen. Der entsprechende Betrag in Euro wird von der Kommission jährlich neu ermittelt. Ausgaben, die darüber liegen, dürfen nicht getätigt werden. Der Mehrjährige Finanzrahmen, der Ausgabenobergrenzen über einen Zeitraum von sieben Jahren festlegt, muss deutlich unterhalb der Eigenmittelobergrenze liegen, damit deren Einhaltung stets sichergestellt ist.

Am 26. Mai 2014 hatte der Europäische Rat drei Rechtsakte über das Eigenmittelsystem der EU für den Zeitraum 2014-2020 beschlossen, drei Jahre, nachdem die Europäische Kommission einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 vorgelegt hatte. Darin ist festgelegt, dass die EU insgesamt fast 1.000 Milliarden Euro für die verschiedenen Politikbereiche ausgeben kann. Die Ausgaben für Forschung und Technologie sowie Sicherheit und Unionsbürgerschaft sollen deutlich steigen, die Ausgaben für Agrar- und Strukturpolitik sinken.

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