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16.03.2015 Inneres — Gesetzentwurf — hib 137/2015

Einführung des Ersatz- Personalausweises

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung will den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises teilweise folgen. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (18/4280) vor, der gleichlautend bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht worden war (18/3831). Mit der Einführung eines Ersatz-Personalausweises sollen dem Entwurf zufolge Ausreisen insbesondere von Dschihadisten effektiv verhindert werden.

Wie die Regierung in ihrer Gegenäußerung schreibt, stimmt sie unter anderem einem Änderungsanliegen des Bundesrates zu, das „eine Korrektur mit Bezug auf die statthafte Klageart bei einer Personalausweisversagung“ betrifft. Ferner hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme unter anderem gebeten zu prüfen, ob es „durch hinreichende Sachgründe zu rechtfertigen ist, den Inhaber eines Ersatz-Personalausweises von der den Inhabern von Personalausweisen eröffneten Möglichkeit auszuschließen, seinen Ausweis als elektronischen Identitätsnachweis zu nutzen“. In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass die „die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises statt eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis rechtfertigenden Sachgründe“ von ihr anlässlich der Erstellung des Gesetzentwurfs intensiv geprüft worden seien. Auch nach erneuter Prüfung sei „keine sachgerechte und angemessene Alternative zum Ersatz-Personalausweis ersichtlich“.

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