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18.03.2015 Petitionsausschuss — hib 145/2015

Ortstermin in Wallenhorst

Berlin: (hib/HAU) Vertreter des Petitionsausschusses werden am 22. Juni 2015 zu einem Ortstermin nach Wallenhorst (Niedersachsen) reisen. Diesen Beschluss fasste der Ausschuss bei seiner Sitzung am Mittwochmorgen. Die Abgeordneten wollen sich vor Ort einen Eindruck von der Situation an der Bundesstraße 68 (B68) im Bereich der Autobahnauffahrt A1 „Wallenhorst“ verschaffen.

Hintergrund des Ortstermins ist eine Petition mit der Forderung nach verbesserten Lärmschutzmaßnahmen im genannten Bereich. Zur Begründung verweisen die Petenten - unmittelbare Anlieger der B68, dem Autobahnzubringer Osnabrück zur A1 in Nähe der Autobahnanschlussstelle Wallenhorst - auf den zunehmenden Autoverkehr und den dreispurigen Autobahnausbau, die die ohnehin große Lärmbelastung stark erhöht hätten.

Wie aus der Vorlage hervorgeht sind zwar am Autobahnzubringer B68 Lärmschutzwände (LSW) errichtet worden. Jedoch endeten diese wenige Meter vor den Häusern der Petenten. Wie es in der Petition weiter heißt, sieht sich die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu weitergehenden Maßnahmen nicht verpflichtet.

Selbst wenn die Darstellung der Behörde zur Lärmberechnung rechtlich zutreffend sei, so kritisieren die Petenten, werde die enorme Lärmbelastung der Anwohner verkannt. Das Argument, Lärm werde nicht gemessen, sondern berechnet, sei mit Blick auf das Planfeststellungsverfahren entwickelt worden, da man hier keine Messungen durchführen könne. Für nachträglichen Lärmschutz, dessen Notwendigkeit die Straßenbauverwaltung grundsätzlich anerkenne, könne man die Belastung jedoch per Messung ermitteln und der Planung zugrunde legen, fordern die Petenten. Es sei zudem verfehlt, die Lärmbelastungen durch die A1 und B68 nicht zu addieren, zumal die Autobahn und der Zubringer B68 als einheitliche Verkehrsanlage gesehen werden müssten.

Der Beschluss des Petitionsausschusses, einen Ortstermin stattfinden zu lassen, fiel bei der morgendlichen Sitzung einstimmig. Ein Ortstermin biete die Gelegenheit, einen Eindruck der Lärmbelastung und der baulichen Situation - Straßenverlauf, Wohnbebauung, Lärmschutzwände - zu erlangen, hieß es während der Sitzung.

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