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18.03.2015 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 146/2015

Verfahren gegen Terror-Vereinigungen

Berlin: (hib/SCR) Die Mitgliedschaft in, die Unterstützung von beziehungsweise das Werben für terroristische Vereinigungen im Ausland hat 2014 zu zahlreichen Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt geführt. Schwerpunkt waren dabei islamistische Gruppen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/4288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4063) hervor. Die Fragesteller hatten sich in dieser unter anderem nach der Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund der Paragraphen 129 (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen) und 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) des Strafgesetzbuches (StGB) erkundigt.

Laut Aufstellung der Bundesregierung hat der Generalbundesanwalt 91 Ermittlungsverfahren gegen 115 Beschuldigte aufgrund des Verdachts einer Straftat nach §129b StGB neu eingeleitet. Weitere 40 Verfahren gegen 55 Beschuldigte übernahm der Generalbundesanwalt von den Ländern. 129 Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen, 40 die Unterstützung und einem Beschuldigten das Werben für solche Organisationen. Die Bundesregierung führt 26, überwiegend islamistische Organisationen auf, die im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen stehen. Darunter sind etwa Al-Qaida, Boko Haram und der „Islamische Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG).

2014 erhob der Generalbundesanwalt laut Antwort zudem sieben Mal Anklage gegen insgesamt 15 Beschuldigte, denen eine Straftat - teilweise neben anderen - nach § 129b StGB vorgeworfen wird. In diesem Zusammenhang sind vier ausländische terroristische Vereinigungen betroffen, unter anderem ISIG. 2014 wurden zudem zehn Angeklagte verurteilt, fünf davon bereits rechtskräftig.

Der Generalbundesanwalt hat zudem 2014 insgesamt ein Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB mit rechtsextremistischer Orientierung eingeleitet. Ein weiteres Verfahren gegen unbekannte Beschuldigte in diesem Bereich wurde vom Generalbundesanwalt von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen. In Bezug auf linksextremistische Gruppen wurde der Generalbundesanwalt 2014 nicht tätig.

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