Anhörung zum Terror-Strafrecht
Berlin: (hib/SCR) Das Reisen in sogenannte Terror-Camps soll unter Strafe gestellt werden. Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung soll neu gefasst werden. Das sind die Ziele eines Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/4087(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch die Bundesregierung hat inzwischen einen wortgleichen Gesetzentwurf vorgelegt (18/4279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Das Gesetzesvorhaben ist am kommenden Montag, 23. März 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Sieben Experten werden zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Beginn im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses ist um 16 Uhr.
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail an rechtsausschuss@bundestag.de(Interner Link) anzumelden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein