Lärmschutzregeln für Sportanlagen
Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich dafür aus, „Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anzupassen“. Ziel müsse es sein, so heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Antrag (18/4329), „einen faireren und tragfähigen Ausgleich zwischen den Interessen von Sporttreibenden an der Nutzung von wohnortnahen Sportanlagen auf der einen Seite und dem ebenso berechtigten Ruhebedürfnis der Nachbarschaft solcher Anlagen auf der anderen Seite, zu ermöglichen“.
Dazu wird die Bundesregierung aufgefordert, unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass Kinderlärm, der von Sportanlagen ausgeht, rechtssicher unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fällt. Dabei beziehen sich die Abgeordneten auf die im Jahr 2011 beschlossene Regelung, wonach Kinderlärm nicht als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Lärmschutzrechts gilt und somit auch keine erhebliche Belastung darstellt. Es müsse nun „unzweifelhaft klargestellt werden“, dass dies auch für Kinderlärm, der von Sportstätten ausgeht, gilt.
Eine weitere Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert den sogenannten „Altanlagenbonus“, der bei einer umfangreichen Änderung oder Modernisierung der Sportanlage „rechtssicher und bundeseinheitlich im Sinne einer Standortsicherung“ ausgestaltet werden müsse. Dieser Bonus, so schreibt die Fraktion in der Begründung, stelle klar, dass Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der Sportanlagenlärmschutzverordnung Anfang der 1990er Jahre baurechtlich genehmigt oder errichtet wurden, auch bei einer geringen Lärmüberschreitung ohne eingeschränkte Betriebszeiten genutzt werden dürfen. Im Interesse der Ausübung von Trendsportarten, wie Skaten oder Streetball, soll zudem nach den Vorstellungen der Grünen der Altanlagenbonus auch dann greifen, wenn vorhandene Sportanlagen zur Nutzung für besagte Trendsportarten umgebaut werden.
Hingewiesen wird in dem Antrag auch auf veränderte Lebenswirklichkeiten, denen die Verordnung nicht mehr Rechnung trage. So müsse man konstatieren, dass es veränderte Zeiten im Freizeitverhalten bei Kindern und Jugendliche aber auch bei Erwachsenen gebe. Auch passe die Verordnung nicht zu den heutigen Zeiten des Ruhebedürfnisses und der Ausübung der Berufstätigkeit. Deshalb müsse geprüft werden, in wie weit die Mittagsruhezeiten an Sonn- und Feiertagen mit Blick auf veränderte Gewohnheiten bedarfsgerecht, im Sinne des Sports ausgestaltet werden können, fordert die Fraktion.
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