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31.03.2015 Inneres — Kleine Anfrage — hib 176/2015

Erkenntisse zu „Neoschutzstaffel“

Berlin: (hib/STO) „Erkenntnisse von Bundesbehörden zu einer als Neoschutzstaffel bezeichneten neonazistischen Gruppierung“ sind das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4415). Darin schreiben die Abgeordneten, dass sich im Zusammenhang mit dem Mord an der thüringischen Polizistin Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an ihrem Kollegen M.A. im April 2007 in Heilbronn durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) laut Medienangaben auch F. H., ein junger Aussteiger aus der Neonaziszene, beim Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg gemeldet habe. Er habe Medienberichten und Aussagen seiner Familienangehörigen zufolge darauf hingewiesen, „dass in Baden-Württemberg eine neonazistische Gruppierung mit der Bezeichnung ,Neoschutzstaffel‘ (NSS) aktiv sei, die sich am Vorbild des NSU orientiert habe und sich in Öhringen auch mit Mitgliedern des NSU getroffen hätte“. Die sogenannte NSS sei auch in den Mord an Michèle Kiesewetter verwickelt. Wie es in der Kleinen Anfrage weiter heißt, starb F. H. „unter nicht vollständig geklärten Umständen am 13. September 2013, als sein Auto in Flammenaufging, wenige Stunden bevor er erneut beim LKA Baden-Württemberg als Zeuge vernommen werden sollte“. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderen, welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „seit wann über die Existenz und Aktivitäten einer als ,Neoschutzstaffel‘ bezeichneten neonazistischen Gruppierung“ hatte und auf welchem Wege das BfV wann zu diesen Erkenntnissen gelangte.

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