Korrektur der Regelbedarfsstufe 3
Berlin: (hib/CHE) Nach der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4472). Diese Bedarfsstufe erhalten voll erwerbsgeminderte Menschen, wenn sie volljährig sind und in einem Haushalt mit Verwandten oder anderen Personen, die nicht Ehegatte oder Lebenspartner sind, zusammenleben. Sie beträgt 80 Prozent der vollen Regelbedarfsstufe. Das Bundesozialgericht hatte diese Praxis in mehreren Urteilen verworfen. Die Grünen wollen nun unter anderem wissen, wie viele Menschen derzeit die Regelbedarfsstufe 3 erhalten, wie hoch der Anteil der behinderten Menschen ist und welche Gesetzesänderungen die Bundesregierung plant.
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