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20.04.2015 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 196/2015

3,5 Milliarden Euro für Kommunen

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt (18/4600). Danach sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 3,5 Milliarden Euro auf 302,6 Milliarden Euro steigen. Bisher waren 299,1 Milliarden Euro eingeplant. Trotz der Erhöhung der Ausgaben sollen weiterhin keine neuen Kredite aufgenommen werden. Damit bleibt es bei der „Schwarzen Null“. Dies ist vor allem deshalb möglich, da die Regierung davon ausgeht, dass in diesem Jahr die Steuereinnahmen um 3,1 Milliarden Euro höher ausfallen werden als bisher im Haushalt eingeplant.

Die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro Mehrausgaben des Nachtragsetats sind für ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ vorgesehen, mit dem „arme Kommunen“ in den kommenden Jahren in die Lage versetzt werden sollen, zu investieren. Weiter wird mit dem Nachtragsetat festgelegt, in welche konkreten Projekte sieben Milliarden Euro des angekündigten zehn Milliarden Euro Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 fließen sollen. Der größte Teil mit 4,35 Milliarden Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Milliarden Euro sind für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative. Weitere 300 Millionen Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.

Über den Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt will der Bundestag erstmals am 23. April beraten.

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