Kontrolle des Mindestlohns
Berlin: (hib/CHE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im Januar und Februar 2015 insgesamt 8.443 Prüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4496) auf eine Kleine Anfrage (18/4277) der Fraktion Die Linke. Eine differenzierte statistische Erfassung der einzelnen Prüfaufträge (Sozialversicherung, Ausländerbeschäftigung, Sozialleistungen, Mindestlohn) erfolge jedoch nicht. Die FKS gehe regelmäßig von einem „ganzheitlichen Prüfungsansatz“ aus. Das bedeute, dass bei jedem Arbeitgeber alle in Betracht kommenden Prüfaufgaben abgedeckt würden. Ergebnisse zum Mindestlohn lägen derzeit noch nicht vor, heißt es in der Antwort. Daraus geht weiter hervor, dass die FKS im Jahr 2014 insgesamt 137.292 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungspflichten des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingeleitet hat.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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