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20.04.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 199/2015

Verteidiger von Menschenrechten

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern als wichtiges Instrument zur Verbesserung der Menschenrechtspolitik. Wie sie in ihrer Antwort (18/4475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4144) schreibt, habe das Auswärtige Amt den Auslandsvertretungen die EU-Leitlinien bekannt gemacht und „ihnen praktische Hinweise und Beispiele vorbildlicher Praxis bei ihrer Umsetzung an die Hand gegeben“. Bislang seien für mehr als 60 Staaten unter aktiver Beteiligung der Bundesregierung lokale Strategien zur Umsetzung der Leitlinien entwickelt worden. „Eines der aktuellsten Beispiele ist die Umsetzungsstrategie für Afghanistan, die im Jahr 2014 erarbeitet wurde“, heißt es in der Antwort weiter.

In einer Vielzahl von Einzelfällen setze sich Deutschland im Kontext bilateraler Dialoge oder durch förmliche politische Demarchen für verfolgte Menschenrechtsverteidiger ein. „Angehörige deutscher Auslandsvertretungen haben beobachtend an Gerichtsverhandlungen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie an von Menschenrechtsverteidigern organisierten Veranstaltungen teilgenommen. Öffentliche Erklärungen, formelle und informelle politische Demarchen, Schreiben, bilaterale Gespräche und stille Diplomatie wurden als Instrumente genutzt, um auf Missstände hinzuweisen und die Situation von Menschenrechtsverteidigern zu verbessern.“ In EU-Menschenrechtsdialogen und politischen Dialogen seien mit den Regierungen einzelner Staaten die Situation von Menschenrechtsverteidigern erörtert und Verbesserungen angemahnt worden. „Dabei ist es jedoch auch sehr wichtig, dass die Aktivitäten deutscher und anderer Auslandvertretungen nicht zu einer Gefährdung der Betroffenen führen“, schreibt die Bundesregierung.

Sie verweist zudem auf regionale an deutschen Botschaften organisierte Menschenrechtsseminare in Togo, Panama, Sambia und Malaysia zwischen 2012 und 2014, geplant seien zudem Menschenrechtsseminare zu China und Zentralasien. Weiterhin benennt die Bundesregierung eine Reihe von Ländern, die sie im Rahmen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wegen einer besorgniserregenden Situation von Menschenrechtsverteidigern kritisiert habe, darunter Äquatorialguinea, Burundi, China, Eritrea, Iran, Kambodscha, Laos, Nepal, Russland, Sri Lanka, Syrien und Weißrussland.

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